Wir brauchen von euch...

Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Biometrisches Foto
  • Personalausweis
  • Bei Minderjährigen wird zusätzlich eine Einverständniserklärung benötigt
Formular PDF
Einverständniserklärung PDF Icon

Begleitetes Fahren ab 17

Für begleitetes Fahren ab 17 gelten folgende zusätzliche Voraussetzungen:

  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die FahrerInnen nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren
  • Die begleitende Person muss:
    • namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein (es können auch mehrere begleitende Personen eingetragen werden)
    • mindestens 30 Jahre alt sein
    • mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B, BE oder auch der Klasse 3 besitzen
    • darf höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg aufweisen
  • Mit der Prüfungsbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden
Formular PDF
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters PDF Icon
Angaben der Begleitperson PDF Icon