Wir brauchen von euch...
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
- Biometrisches Foto
- Personalausweis
- Bei Minderjährigen wird zusätzlich eine Einverständniserklärung benötigt
Formular | |
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Einverständniserklärung |
Begleitetes Fahren ab 17
Für begleitetes Fahren ab 17 gelten folgende zusätzliche Voraussetzungen:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die FahrerInnen nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren
- Die begleitende Person muss:
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- namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein (es können auch mehrere begleitende Personen eingetragen werden)
- mindestens 30 Jahre alt sein
- mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B, BE oder auch der Klasse 3 besitzen
- darf höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg aufweisen
- Mit der Prüfungsbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden
Formular | |
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Zustimmung des gesetzlichen Vertreters | |
Angaben der Begleitperson |