Führerscheinklassen
Unsere Fahrzeuge:
Voraussetzungen:
- mind. 18 Jahre alt
- mind. 17 Jahre alt bei „begleitetem Fahren“
- B197 Automatik-Prüfung ohne Beschränkung
-
- Praktische Ausbildung:
Eine Ausbildung von mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B. Die Ausbildung soll die Kompetenzen für das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Führen eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe vermitteln. Danach erfolgt eine 15 minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer. Die weitere Ausbildung, sowie die praktische Fahrprüfung, erfolgt auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe
- Praktische Ausbildung:
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A)
- bis 3500 kg
- bis 8 Personen außer Fahrer
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- mehr als 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
Eingeschlossen:
- Klasse AM / L sowie 3-rädrige Kfz bis 15 kW im Inland (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mehr als 15 kW)
Bemerkungen:
- Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung.
- Berechtigt nach 2 Jahren im Besitz im Inland auch zum Führen von Fahrzeugen für die Güterbeförderung (ohne Anhänger), die ganz oder teilweise alternativ angetrieben werden, mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 4250 kg.
Voraussetzungen:
- Führerschein Klasse B
- mind. 18 Jahre alt
- mind. 17 Jahre alt bei „begleitetem Fahren“
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit
- BE: (Sattel-) Anhänger bis 3500 kg
- B96: Anhänger über 750 kg (Kombination aus max. 4250 kg)
Eingeschlossen:
- siehe Klasse B
Bemerkungen:
- BE: Erwerb durch praktische Prüfung
- B96: Erwerb durch Fahrerschulung
Unser Roller:
Voraussetzungen:
- mind. 15 Jahre alt
Fahrzeugart:
- Leicht zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU Klasse L1e-B „Zweirädriges Kleinkraftrad“)
-
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Fremdzündungsmotor)
- bis 4 kW (Leistung)
- Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e, bis 270 kg)
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Quad, EU-Klasse L6e, bis 425 kg)
-
- bis 4 kW (Leichtes Vierradmobil (L6e-B) bis 6 kW)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Fremdzündungsmotor)
- bis 500 cm³ (Selbstzündungsmotor)
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
Bemerkungen:
- komplette Schutzkleidung wird benötigt
Unsere Leichtkrafträder:
Klasse A1
Voraussetzungen:
- mind. 16 Jahre alt
Fahrzeugart:
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
-
- bis 125 cm³
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
-
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³
- bis 15 kW
Eingeschlossen:
- Klasse AM
Bemerkungen:
- komplette Schutzkleidung wird benötigt
Klasse B196
Voraussetzungen:
- mind. 25 Jahre alt
Fahrzeugart:
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
-
- bis 125 cm³
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
Vorbesitz:
- Klasse B mind. 5 Jahre
Bemerkungen:
- Eintragung der Schlüsselzahl im Führerschein, gilt nur im Inland, keine Erweiterung A2, A
- komplette Schutzkleidung wird benötigt
Unsere Krafträder:
Voraussetzungen:
- mind. 18 Jahre alt
Fahrzeugart:
Krafträder bis 35kW, nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
Eingeschlossen:
- Klasse AM, A1
Bemerkungen:
- nach 2 Jahren des Vorbesitzes der Klasse A1: lediglich praktische Prüfung
- komplette Schutzkleidung wird benötigt
Unsere Motorräder:
Voraussetzungen:
- mind. 24 Jahre alt (Krafträder bei Direktzugang)
- mind. 21 Jahre alt (dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW)
- mind. 20 Jahre alt (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)
Fahrzeugart:
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
-
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
-
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³
- mehr als 15 kW
Eingeschlossen:
- Klasse AM, A1, A2
Bemerkungen:
- nach 2 Jahren des Vorbesitzes der Klasse A2: lediglich praktische Prüfung
- komplette Schutzkleidung wird benötigt